Die Katzen müssen gesund, geimpft und frei von Ungeziefer sein.
Die Katzen müssen kastriert / sterilisiert sein. Ausgenommen sind Katzen, die das Kastrationsalter noch nicht erreicht haben.
Folgende Impfungen müssen vorhanden sein:
- Katzenschnupfen (RC)
- Katzenseuche (P)
- Tollwut (T)
Mindestens 2-3 Wochen vor Beginn der Pensionszeit müssen die Impfungen erfolgt sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Medikamentengabe nur nach vorheriger Absprache (Diagnose und Medikamentenplan vom Tierarzt erforderlich), ansonsten erfolgt keine Annahme.
Impfungen bitten wir anhand des Impfpasses nachzuweisen.